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   OLG Naumburg, 03.09.2014 - 3 UF 229/13   

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https://dejure.org/2014,40682
OLG Naumburg, 03.09.2014 - 3 UF 229/13 (https://dejure.org/2014,40682)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.09.2014 - 3 UF 229/13 (https://dejure.org/2014,40682)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. September 2014 - 3 UF 229/13 (https://dejure.org/2014,40682)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 745 Abs 2 BGB, § 1361b Abs 3 S 2 BGB, § 33 Abs 1 S 1 FamGKG, § 35 FamGKG, § 51 Abs 1 S 1 FamGKG
    Familienverfahren: Verfahrenswert bei Anspruch auf Nutzungsentschädigung für eine im Miteigentum der Ehegatten stehende ehemalige Ehewohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenswert für die Geltendmachung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung für eine im Miteigentum der Beteiligten stehenden ehemalige Ehewohnung

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrenswert für die Geltendmachung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung für eine im Miteigentum der Beteiligten stehenden ehemalige Ehewohnung

  • rechtsportal.de

    Verfahrenswert für die Geltendmachung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung für eine im Miteigentum der Beteiligten stehenden ehemalige Ehewohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Oberlandesgericht Naumburg PDF, S. 15 (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfahrenswert für Anspruch auf Nutzungsentschädigung für eine ehemalige Ehewohnung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfahrenswert für Anspruch auf Nutzungsentschädigung für ein gemeinsames Haus der Eheleute

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfahrenswert für Anspruch auf Nutzungsentschädigung für eine ehemalige Ehewohnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 953
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 07.05.2013 - 6 UF 373/11

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach Überlassung der Alleinnutzung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.09.2014 - 3 UF 229/13
    Auch einer dritten Ansicht, dass hier zur Bemessung des Verfahrenswertes § 9 ZPO mit dem 3, 5-fachen Jahreswert des Nutzungsentgelts heranzuziehen sei ( Türck-Brocker , a.a.O., § 48 Rdnr. 9: bei der Bewertung der zukünftigen Nutzungsentgelte über § 42 FamGKG entsprechende Anwendung von § 9 ZPO oder § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG; Schneider , Norbert, Anm. zu OLG Hamm, AGS 2013, 183 und ders. in: Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG, 2. Aufl., § 35 FamGKG Rdnr. 70: ergänzend soll über § 42 Abs. 1 FamGKG die Wertung von § 9 ZPO herangezogen werden bzw. § 9 ZPO oder § 51 FamGKG entsprechend angewandt werden; OLG Frankfurt, AGS 2013, 341 ff., zitiert nach juris: Wertbestimmung der laufenden Nutzungeentschädigung nach § 745 Abs. 2 BGB gemäß den §§ 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, 9 ZPO) vermag sich der Senat nicht anzuschließen, bleibt doch hierbei außer Betracht, dass es sich bei dem Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz um eine "sonstige Familiensache" im Sinne von § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG handelt, und nicht um eine ausschließlich zivilrechtliche Nutzungsentgeltstreitigkeit.
  • OLG Hamm, 08.01.2013 - 6 UF 96/12

    Verfahrenswert des Antrages auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.09.2014 - 3 UF 229/13
    Auch einer dritten Ansicht, dass hier zur Bemessung des Verfahrenswertes § 9 ZPO mit dem 3, 5-fachen Jahreswert des Nutzungsentgelts heranzuziehen sei ( Türck-Brocker , a.a.O., § 48 Rdnr. 9: bei der Bewertung der zukünftigen Nutzungsentgelte über § 42 FamGKG entsprechende Anwendung von § 9 ZPO oder § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG; Schneider , Norbert, Anm. zu OLG Hamm, AGS 2013, 183 und ders. in: Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG, 2. Aufl., § 35 FamGKG Rdnr. 70: ergänzend soll über § 42 Abs. 1 FamGKG die Wertung von § 9 ZPO herangezogen werden bzw. § 9 ZPO oder § 51 FamGKG entsprechend angewandt werden; OLG Frankfurt, AGS 2013, 341 ff., zitiert nach juris: Wertbestimmung der laufenden Nutzungeentschädigung nach § 745 Abs. 2 BGB gemäß den §§ 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, 9 ZPO) vermag sich der Senat nicht anzuschließen, bleibt doch hierbei außer Betracht, dass es sich bei dem Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz um eine "sonstige Familiensache" im Sinne von § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG handelt, und nicht um eine ausschließlich zivilrechtliche Nutzungsentgeltstreitigkeit.
  • OLG Brandenburg, 22.06.2020 - 15 UF 15/20

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Ehegatten gegen den anderen auf Zahlung einer

    Nach einer Ansicht soll es hierfür unter entsprechender Anwendung der für Unterhaltsansprüche geltenden Bewertungsvorschrift des § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG bzw. des § 41 Abs. 1, 2 und 5 GKG auf den Jahresbetrag der künftig fällig werdenden Beträge ankommen (so OLG Braunschweig, NZFam 2017, 37; OLG Naumburg, AGS 2015, 36; Klüsener, JurBüro 2016, 57; im Ergebnis ebenso Schneider AGS 2018, 437).
  • OLG Braunschweig, 20.03.2017 - 1 UF 106/16

    Gegenstandswert der Geltendmachung der Nutzungsentschädigung für das ehemalige

    Hierzu wird teilweise an die §§ 48 GKG, 9 ZPO angeknüpft und der 3 1/2-fache Jahresbetrag der verlangten Nutzungsvergütung festgesetzt (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 1732; so auch vor Einführung des FamGKG OLG Hamm FamRZ 2008, 1208; OLG Celle NdsRpfl 2000, 319), während nach anderer Auffassung die für Unterhaltssachen anzuwendende Regelung des § 51 FamGKG entweder analog oder nach seinem Rechtsgedanken herangezogen und der Verfahrenswert nach dem Jahresbetrag der geforderten Nutzungsvergütung bemessen wird (OLG des Landes Sachsen-Anhalt - Naumburg -, Beschluss vom 02.09.2014, 3 UF 229/13 - juris; Schneider/Herget-Thiel, Streitwertkommentar, 14. Aufl., 2016, Rn. 8027q; Meyer, Kommentar zum GKG/FamGKG, 14. Aufl., § 48 FamGKG Rn. 2).
  • OLG Naumburg, 07.12.2017 - 3 W 15/17

    Bemessung des Streitwerts für einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung aufgrund

    Soweit der Senat als Familiensenat (OLG Naumburg, Beschluss vom 02.09.2014 - 3 UF 229/13 -, juris) und ihm folgend auch andere Oberlandesgerichte (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 21.03.2017 - 1 UF 106/16 -, juris) im Falle eines auf § 745 Abs. 2 BGB gestützten Anspruchs auf Nutzungsentschädigung bei geschiedenen Ehegatten lediglich auf den einfachen Jahreswert abstellt, beruht dies darauf, dass es sich dann um eine Familiensache gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 FamFG handelt.
  • OLG Braunschweig, 21.03.2017 - 1 UF 106/16

    Gegenstandswert des Anspruchs des geschiedenen Ehegatten auf

    Hierzu wird teilweise an die §§ 48 GKG , 9 ZPO angeknüpft und der 3 1/2-fache Jahresbetrag der verlangten Nutzungsvergütung festgesetzt (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 1732 ; so auch vor Einführung des FamGKG OLG Hamm FamRZ 2008, 1208 ; OLG Celle NdsRpfl 2000, 319), während nach anderer Auffassung die für Unterhaltssachen anzuwendende Regelung des § 51 FamGKG entweder analog oder nach seinem Rechtsgedanken herangezogen und der Verfahrenswert nach dem Jahresbetrag der geforderten Nutzungsvergütung bemessen wird (OLG des Landes Sachsen-Anhalt - Naumburg -, Beschluss vom 02.09.2014, 3 UF 229/13 - juris; Schneider/Herget-Thiel, Streitwertkommentar, 14. Aufl., 2016, Rn. 8027q; Meyer, Kommentar zum GKG/FamGKG, 14. Aufl., § 48 FamGKG Rn. 2).
  • OLG Hamm, 10.07.2014 - 1 WF 104/14

    Verfahrenswert eines Antrags auf Nutzungsentschädigung hinsichtlich des

    Hierzu wird teilweise an die §§ 48 GKG, 9 ZPO angeknüpft und der 3 1/2-fache Jahresbetrag der verlangten Nutzungsvergütung festgesetzt (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 1732; so auch vor Einführung des FamGKG OLG Hamm FamRZ 2008, 1208; OLG Celle NdsRpfl 2000, 319), während nach anderer Auffassung die für Unterhaltssachen anzuwendende Regelung des § 51 FamGKG entweder analog oder nach seinem Rechtsgedanken herangezogen und der Verfahrenswert nach dem Jahresbetrag der geforderten Nutzungsvergütung bemessen wird (OLG des Landes Sachsen-Anhalt - Naumburg -, Beschluss vom 02.09.2014, 3 UF 229/13 - juris; Schneider/Herget-Thiel, Streitwertkommentar, 14. Aufl., 2016, Rn. 8027q; Meyer, Kommentar zum GKG/FamGKG, 14. Aufl., § 48 FamGKG Rn. 2).
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